Natürlich ist für den Mandanten primär das Ergebnis eines Rechtsstreits von Relevanz (d.h. Gewinnen oder Verlieren). Allerdings ist der Weg zum Ergebnis ganz entscheidend für dessen Akzeptanz durch die Prozessbeteiligten. Für mich ist insoweit insbesondere die Expertise des Gerichts sowie eine effiziente Verhandlungsführung ausschlaggebend. In großen Wirtschaftsstreitigkeiten wird die Kompetenz hierzu gewöhnlich eher bei Schiedsgerichten als bei staatlichen Zivilgerichten verortet. Ob dies pauschal zutrifft, ist sicherlich fraglich, zumal es meines Erachtens keine vom jeweiligen Einzelfall unabhängig richtige Entscheidung für ein Schiedsverfahren oder für ein Zivilverfahren geben kann. Die 49. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart hat sich mit der Verfahrensführung im vorskizzierten Rechtsstreit jedenfalls in beiderlei Hinsicht fraglos behauptet, weshalb ich in Zukunft bei der Vertragsgestaltung (in geeigneten Fällen) durchaus über eine Gerichtsstandsvereinbarung für das Landgericht Stuttgart nachdenken werde.