Sowohl der Stuttgart Commercial Court als auch der Mannheim Commercial Court sind mit hervorragend qualifizierten und erfahrenen Richterinnen und Richtern mit ausgezeichneten Kenntnissen im Wirtschaftsrecht besetzt. Diese werden Ihren Rechtsstreit kompetent und mit hohem Engagement sorgfältig bearbeiten.
Alle Richterinnen und Richter sind in der Lage, die Verhandlung auf Englisch zu führen, sofern Sie dies wünschen. Englischsprachige Dokumente, die Gegenstand des Rechtsstreits sind, können in den Prozess einbezogen werden. Damit werden insbesondere umfangreiche Übersetzungen von Vertragsdokumenten sowie zwischengeschaltete Dolmetschende entbehrlich.
Die Kammern sind personell so ausgestattet, dass Verfahren regelmäßig in Dreierbesetzung verhandelt und entschieden werden können. Indem Erfahrungen und Wissen von drei Richterinnen und Richtern gebündelt werden, wird eine hohe Qualität der Entscheidungen sichergestellt.
Zudem besteht für Sie die Möglichkeit zu entscheiden, ob Sie Ihren Fall vor der Zivilkammer mit drei Berufsrichterinnen und Richtern oder vor der Kammer für Handelssachen mit einer Berufsrichterin oder einem Richter und zwei Handelsrichterinnen und Richtern verhandeln möchten. Die Zivilkammer bietet sich etwa an, wenn Ihr Fall in erster Linie juristisch hochkomplexe Fragestellungen aufwirft. Die Kammer für Handelssachen kann sich eignen, wenn Ihr Verfahren unabhängig von den rechtlichen Fragen vorrangig vertieften kaufmännischen Sachverstand und kaufmännische Erfahrung erfordert oder wenn es einer Kombination juristischer und branchenspezifischer Expertise bedarf. Die ehrenamtlichen Handelsrichterinnen und Richter verfügen in der Regel über langjährige unternehmerische Erfahrung als Geschäftsführende, leitende Angestellte oder Freiberufliche in unterschiedlichsten Branchen.
Auch umfangreiche Verfahren können innerhalb überschaubarer Zeit auf höchstem Niveau zum Abschluss gebracht werden:
Die technische Ausstattung in den Sitzungssälen und die personelle Situation im Unterstützungsbereich gestatten bei Bedarf die Erstellung von Wortprotokollen der mündlichen Verhandlung sowie Videokonferenzen und Videovernehmungen von Zeugen und Sachverständigen.