Die Vorteile des Commercial Courts

Hochkompetente Richter

Sowohl der Stuttgart Commercial Court als auch der Mannheim Commercial Court sind mit hervorragend qualifizierten und erfahrenen Richterinnen und Richtern mit ausgezeichneten Kenntnissen im Wirtschaftsrecht besetzt. Diese werden Ihren Rechtsstreit kompetent und mit hohem Engagement sorgfältig bearbeiten.

Alle Richterinnen und Richter sind in der Lage, die Verhandlung auf Englisch zu führen, sofern Sie dies wünschen. Englischsprachige Dokumente, die Gegenstand des Rechtsstreits sind, können in den Prozess einbezogen werden. Damit werden insbesondere umfangreiche Übersetzungen von Vertragsdokumenten sowie zwischengeschaltete Dolmetschende entbehrlich.

Verhandlung mit drei Richtern für größere Akzeptanz

Die Kammern sind personell so ausgestattet, dass Verfahren regelmäßig in Dreierbesetzung verhandelt und entschieden werden können. Indem Erfahrungen und Wissen von drei Richterinnen und Richtern gebündelt werden, wird eine hohe Qualität der Entscheidungen sichergestellt.

Effiziente und maßgeschneiderte Organisation des Verfahrens

Auch umfangreiche Verfahren können innerhalb überschaubarer Zeit auf höchstem Niveau zum Abschluss gebracht werden:

  • Eine maßgeschneiderte Personal- und Sachausstattung erlaubt den Richterinnen und Richtern eine besondere und schnelle Förderung des Rechtsstreits in allen Verfahrenslagen.
  • Möglich ist die Durchführung eines frühzeitigen Organisationstermins zur Strukturierung der weiteren Verfahrensführung (case management conference). Komplexe Verfahren können so – bei Bedarf auch per Videokonferenz – vorbesprochen und der Verfahrensstoff abgeschichtet werden.
  • Der Stuttgart Commercial Court und der Mannheim Commercial Court können zudem zeitnahe, erforderlichenfalls auch mehrtägige Verhandlungen und Beweisaufnahmen am Stück anbieten.

Die technische Ausstattung in den Sitzungssälen und die personelle Situation im Unterstützungsbereich gestatten bei Bedarf die Erstellung von Wortprotokollen der mündlichen Verhandlung sowie Videokonferenzen und Videovernehmungen von Zeugen und Sachverständigen.

Alle Vorteile eines staatlichen Gerichtsverfahrens in Deutschland

Verfassungsrechtlich garantierte richterliche Unabhängigkeit:

  • Richterinnen und Richter sind nach dem Grundgesetz „unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen“, Artikel 97 Absatz 1 GG.
  • Die verfassungsrechtliche Stellung und das Berufsethos der Richterinnen und Richter gewährleisten einen besonderen Schutz vor Gefährdungen der richterlichen Unabhängigkeit.


Verlässlichkeit der Entscheidungen aufgrund kontinuierlich tätiger Spruchkörper und Orientierung an höchstrichterlicher Rechtsprechung.


Moderate Gerichtsgebühren:

  • Transparentes, gesetzlich festgelegtes Gerichtsgebührensystem.
  • Kappungsgrenze für Gerichtsgebühren bei einem Streitwert von 30 Millionen €.


Schneller und effektiver einstweiliger Rechtsschutz:

  • In manchen Fällen ist besondere Eile geboten, weil andernfalls schwere Nachteile drohen. Hier können der Stuttgart Commercial Court und der Mannheim Commercial Court wie jedes staatliche Gericht schnell und effektiv einstweilige Verfügungen gemäß §§ 935 ff. ZPO und Arresturteile sowie Arrestbeschlüsse gemäß §§ 916 ff. ZPO erlassen.

Einfache Einbeziehung Dritter in das Verfahren:

  • Dritte können einfach in das Verfahren einbezogen werden, beispielsweise durch eine Streitverkündung gemäß §§ 72 ff. ZPO.


Effiziente Beweiserhebung:

  • Bewährte, differenzierte und zugleich praktikable Beweisregeln machen die Beweiserhebung wie bei jedem staatlichen Gericht vorhersehbar, zeit- und kosteneffizient.


Wirksame Zwangsmittel:

  • Der Stuttgart Commercial Court und der Mannheim Commercial Court verfügen als staatliche Gerichte über wirksame Möglichkeiten, einzelne Beteiligte anzuhalten, sich im Sinne einer schnellen, einfachen und gerechten Streitbeilegung zu verhalten.
  • Den Gerichten stehen als Träger staatlicher Gewalt hoheitliche Rechte und Befugnisse zu. Sie können Zwangsmaßnahmen anordnen, um beispielsweise nicht freiwillig erscheinende Zeugen oder Sachverständige vorzuladen.
  • Zudem können die Gerichte im Gegensatz zu Schiedsgerichten Eide oder eidesstattliche Versicherungen abnehmen.

Effiziente Rechtsdurchsetzung:

  • Urteile sind im Inland grundsätzlich (vorläufig) vollstreckbar und werden auch in anderen EU-Staaten automatisch anerkannt.
  • Eine Anordnung der vorläufigen Vollstreckbarkeit des Urteils führt dazu, dass auch die Einlegung von Rechtsmitteln eine Zwangsvollstreckung nicht verzögern kann.
  • Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia-VO) können deutsche staatliche Urteile in Zivil- und Handelssachen in deren Anwendungsbereich vergleichsweise zügig und einfach durchgesetzt werden. Nach Artikel 39 Brüssel Ia-VO ist eine in einem Mitgliedstaat ergangene, dort vollstreckbare Entscheidung in den anderen Mitgliedstaaten vollstreckbar, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf. Ferner erleichtert auch das Lugano-Abkommen von 2007 zwischen der EU und Norwegen, Island und der Schweiz die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen im EWR-Raum und in der Schweiz.


Wahlmöglichkeit hinsichtlich des Instanzenzugs:

  • Gegen die Entscheidungen können grundsätzlich Rechtsmittel eingelegt werden.
  • Bei den Oberlandesgerichten Stuttgart und Karlsruhe sind spezialisierte Rechtsmittelsenate eingerichtet, die für die Berufungen und Beschwerden gegen die Entscheidungen der Kammern in Stuttgart und Mannheim zuständig sind und ebenfalls vergleichbare Vorteile bieten.
  • Sind sich die Parteien einig, dass der Streit schnell und endgültig in nur einer Instanz entschieden werden soll, besteht auch die Möglichkeit, den Instanzenzug durch einvernehmlichen Verzicht auf Rechtsmittel zu begrenzen – auch schon zu Beginn des Verfahrens.

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